Hausärztliche Versorgung
Dr. med. Beatrice Schubert

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)  

Vorabinformation: "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören. Dazu gehören beispielsweise Zusatzvorsorgeuntersuchungen, Atteste, soweit sie nicht von gesetzlichen Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, und Reiseimpfungen.

Nach den Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung. Der konkrete Leistungsanspruch der Versicherten wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durch Richtlinien und Beschlüsse aus dem Bewertungsausschuss bindend vorgegeben.

Vertragsärzte erbringen im Rahmen ihres Versorgungsauftrags die von der vertragsärztlichen Versorgung umfassten Leistungen. Ärztliche Leistungen, die darüber hinausgehen, sind insoweit vom Patienten privat zu bezahlen, wenn der Patient oder die Patientin diese Leistungen ausdrücklich wünscht. Voraussetzung ist, dass der Vertragsarzt vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen hat." (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Unser Angebot für Sie:

So ist nicht immer der individuelle Gesundheitsbedarf jeder Patientin und jedes Patienten über die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Gerne beraten wir Sie und erfüllen Ihnen nach unseren Möglichkeiten auch zusätzliche Wünsche zur Verbesserung Ihrer Gesundheit, zur Vorsorge oder einfach nur zur Dokumentation ihres Gesundheitszustands. Die Kosten (das Honorar) dieser privatärztlichen Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sind nach der Muster-Berufsverordnung für Ärzte (MBO-Ä, §12) außer für mittellose Personen, Kollegen und Verwandten  zwingend abzurechnen. Eine Reduktion oder gar ein Verzicht des Honorars verstößt zudem gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. 

Ausgesuchte, häufig in Anspruch genommene Leistungen mit Angabe der jeweiligen Kosten (Stand 09/2023):

1. Atteste & gutachterliche Äußerungen ohne körperliche Untersuchung
Kleines Attest (GOÄ-Nr.70) 2,3 fach. Satz 5,36 €
z.B. Kindergartenbescheinigung, Schulbescheinigung

Großes Attest (GOÄ-NR.75) 2,3 fach. Satz 17,43 €
z.B. Attest zu Arbeitsplatzeinrichtung

Gutachterliche Äußerung (GOÄ-Nr.80) 2,3 facher Satz 40,22€
z.B. Kurzatteste für Rechtsanwälte, Berichte für Reiserücktrittsversicherungen,
Berichte für die Polizei, Atteste für Versicherungsunternehmen soweit nicht anders vergütet.

2. Ergänzende apparative Untersuchungen zum Check-Up 35
Eine Gesundheitsuntersuchung zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Kalenderjahre.
Sie beinhaltet folgende Leistungen:
Erhebung einer kurzen Anamnese. Messung des Blutdrucks, Bestimmung des Blutzuckers und der Blutfette und eine  Teststreifenuntersuchung Ihres Urins.
Um ein umfassenderes Bild Ihres Gesundheitszustands er erhalten, ist es unter Umständen ratsam, zusätzliche Laboruntersuchungen, welche Sie zum Check-Up 35 hinzubuchen können, vorzunehmen. Wir beraten Sie gerne.


3. Apparative Untersuchungen ohne krankheitsbedingten Untersuchungsanlass:
- EKG ohne kardiologische Anamnese nach GOÄ Ziffer 651 26,54 €
- Lungenfunktionsuntersuchung nach GOÄ-Ziffer 605 25,39 €
Wichtig: Bitte teilen Sie uns vorab Vorerkrankungen oder akute Beschwerden mit. Unter Umständen übernimmt Ihre Krankenkasse die oben angegebene Kosten.

4. Weitere IGeL

Gerne informieren wir Sie über weitere IGeLeistungen und deren Kosten im persönlichen Gespräch.